AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen, Vertragspartner, Schriftform
§ 2 Vertragsschluss, Vertragssprache
§ 3 Preise
§ 4 Versandkosten
§ 5 Lieferbedingungen
§ 6 Zahlungsbedingungen
§ 7 Eigentumsvorbehalt
§ 8 Gefahruntergang, Annahmeverzug
§ 9 Gewährleistung
§ 10 Haftung von Lorenz Baumarkt
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
§ 12 Streitbeilegung
$ 13 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltung der Bedingungen, Vertragspartner, Schriftform

1.
Vertragspartner ist für alle Bestellungen die Lorenz Baumarkt GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Siegbert Lorenz und Chris-Patrick Lorenz, Grünhainerstraße 14-18, 08340 Schwarzenberg. Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lorenz Baumarkt GmbH (nachfolgend Lorenz Baumarkt) an den Käufer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, welche Lorenz Baumarkt mit dem Käufer über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, Lorenz Baumarkt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

2.
Der Käufer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer gegenüber Lorenz Baumarkt abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. Fax oder E-Mail).  

§ 2 Vertragsschluss, Vertragssprache

1.
Die Darstellung der Produkte und angebotenen Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots.

2.
Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Lorenz Baumarkt die Bestellung des Käufers durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von 2 Tagen nach Eingang der Bestellung des Käufers annimmt. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Mit Abschluss des Vertrages ist der Käufer zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Produkte verpflichtet.

3.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. 

§ 3 Preise

Die angegebenen Preise enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. Versandkosten. 

§ 4 Versandkosten

Die Kosten der Versendung, insbesondere Porto- und Verpackungskosten, trägt der Käufer. 

§ 5 Lieferbedingungen

1.
Die Lieferung erfolgt nur an eine Versandadresse in Deutschland.

2.
Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht bei der Darstellung der Produkte etwas anderes angegeben, 3 – 5 Tage.

3.
Sollte die Zustellung der Ware durch ein Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann Lorenz Baumarkt vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Käufer unverzüglich erstattet.  

§ 6 Zahlungsbedingungen

1.
Die Bezahlung durch den Käufer erfolgt durch Vorkasse entweder per Paypal, per Überweisung oder per Sofort-Überweisung.  

2.
Bestandskunden haben zusätzlich die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung. 

3.
Bei Zahlung per Paypal erfolgt die Belastung des Paypalkontos des Käufers mit Abschluss der Bestellung. Bei Auswahl der Zahlungsart Überweisung oder Sofort-Überweisung nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen.

4.
In Zusammenarbeit mit der Santander Consumer Bank AG bieten wir Ihnen den Ratenkauf als Zahlungsoption an. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung jeweils an die Santander Consumer Bank AG zu erfolgen hat.

5.
Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.  Lorenz Baumarkt behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.  

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum von Lorenz Baumarkt.  

§ 8 Gefahruntergang, Annahmeverzug

Ist der Käufer Unternehmer so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.  

§ 9 Gewährleistung

1.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.
Ist der Käufer Unternehmer so setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von einer Woche ab Empfang der Ware erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 

§ 10 Haftung von Lorenz Baumarkt

1.
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2.
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

 a)    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

 b)    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3.
Die sich aus Ziffer 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.  

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

1.
Ist der Käufer Unternehmer gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen Lorenz Baumarkt und dem Käufer das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

2.
Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten in Aue. 

§ 12 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellte demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt, die in ihrer Auswirkung der unwirksamen Bestimmung nahe kommt.

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